Das Handbuch zum Qualitätssiegel für ambulante Dienste ist die Basis des Verfahrens.
In einem ersten Schritt bearbeitet die Einrichtung die Bestandsbögen, die folgende Angaben erfassen:
Den Bestandsbögen sind folgende Unterlagen beizufügen:
Als zweiter Schritt erfolgt die Phase der Selbstbewertung der Struktur- und Prozessqualität, die mehrere Monate an Zeit beanspruchen kann.
Hierzu wird, sofern nicht schon eingerichtet, ein Qualitätszirkel oder weitere Arbeitsgruppen gebildet, in denen alle Dienstleistungsbereiche (Pflege, Hauswirtschaft, Verwaltung) vertreten sind.
Anhand der Fragebögen zur Struktur- und Prozessqualität aus dem Handbuch und einem gewichteten Punktesystem werden von der Einrichtung folgende Bereiche bewertet:
Standort, Raumangebot, Dienstfahrzeuge, Erreichbarkeit, Öffentlichkeitsarbeit
Erstgespräch, Leistungserbringung, Kosten-, Vertrags- und Leistungstransparenz, Regelungen und Vereinbarungen, Arbeitsbedingungen, Einarbeitung und Fortbildung, Informationsprozess, Qualitätsmanagement
Leitlinien/Verantwortliches Pflegepersonal, pflegerische Leistungen, Dokumentationssystem und Pflegeprozess, Informationsprozess, Qualitätsmanagement
Hauswirtschaftliche Leistungen, Dokumentationssystem und Leistungsprozess, Informationsprozess, Qualitätsmanagement
Verzahnung der beiden Dienstleistungsbereiche
Insgesamt sind rund 250 Fragen zu bearbeiten.
Dieser Selbstbewertungsprozess ist als wichtigster Teil des IQD-Verfahrens zu bezeichnen. Die Erfahrung zeigt, daß in dieser Phase in der Regel vorhandene Defizite der Einrichtung erkannt und Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu beseitigen. Veränderungen und Verbesserungen werden im Konsens im Qualitätszirkel verabschiedet, was die Akzeptanz durch die Mitarbeiter deutlich steigert, weil diese sich mit den angestrebten Qualitätsverbesserungsmaßnahmen identifizieren können.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden die anonymen Kunden- bzw. Mitarbeiterbefragungen nach den Vorgaben des IQD durchgeführt. Bei der Kundenbefragung können gerne auch Angehörige einbezogen werden.
Sind alle Unterlagen (Bestandsbögen, Fragebögen zur Struktur- und Prozessqualität, Kunden- und Mitarbeiterbefragung) vollständig beim Institut eingereicht und dort ausgewertet, erfolgt eine Begehung der Pflegeeinrichtung durch Gutachter des IQD, wobei mindestens ein Gutachter über die Qualifikation als examinierte Pflegefachkraft (PDL), Berufserfahrung in leitender Position sowie eine Ausbildung im Qualitätsmanagement verfügt. Außerdem legen wir großen Wert auf die soziale Kompetenz unserer Gutachter.
Im Rahmen der Begehung erfolgt die genaue Prüfung der in den Fragebögen gemachten Angaben, gegebenenfalls unter Vorlage von ergänzenden Unterlagen.
Ermöglicht durch die Vorlage von Einverständniserklärungen werden einzelne Kunden in ihrer Häuslichkeit besucht, es wird deren Pflegezustand begutachtet sowie eine Befragung durchgeführt. Darüber hinaus wird die Pflegedokumentation einschl. Pflegeplanung geprüft.
Der ambulante Dienst erhält einen detaillierten und praxisbezogenen Prüfbericht, der das Management bei der Umsetzung weiterer Qualitätsverbesserungen unterstützt.
Sind die definierten Punktzahlen erreicht und alle anderen Voraussetzungen erfüllt, wird das Qualitätssiegel für ambulante Dienste verliehen.
Das Qualitätssiegel hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Danach muß, wenn gewünscht, ein erneutes Prüfverfahren durchgeführt werden.