Verfahren

Das Handbuch zum Qualitätssiegel für Pflegeheime ist die Basis des Verfahrens.
In einem ersten Schritt bearbeitet die Einrichtung die Bestandsbögen, die folgende Angaben enthalten:

  • Allgemeine Angaben (Träger, Art der Einrichtung, Platzzahlen, Anzahl der Zimmer etc.)
  • Bewohnerstatus (MDK-Einstufungen)
  • Personalausstattung (Qualifikation, Anzahl)
  • An Fremdfirmen vergebene Dienstleistungsbereiche

Den Bestandsbögen sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Bericht der letzten Heimbegehung
  • Bericht der letzten Qualitätsprüfung durch den MDK
  • Versorgungsvertrag
  • Leitbild
  • Pflege- und Betreuungskonzeption
  • Organigramm
  • Musterheimvertrag
  • Informationsbroschüren, Heimzeitung etc.

Selbstbewertung

Als zweiter Schritt erfolgt die Phase der Selbstbewertung der Struktur- und Prozeßqualität, die mehrere Monate an Zeit beanspruchen kann. Hierzu wird, sofern nicht schon eingerichtet, ein Qualitätszirkel oder weitere Arbeitsgruppen gebildet, in denen alle Dienstleistungsbereiche der Einrichtung (Pflege, Hauswirtschaft, soziale Betreuung, Verwaltung) vertreten sind.

Anhand von Fragebögen zur Struktur- und Prozessqualität und einem gewichteten Punktesystem werden von der Einrichtung die folgenden Bereiche bewertet:

1. Bauwerk

Bewohnerzimmer, Sanitärbereich, Notrufsystem/Notfallversorgung, Funktionsräume, Flure und Zugänge zu Bewohnerzimmern, Bodenbeläge, Beleuchtung, Treppen/ Rampen, Orientierungshilfen, Gemeinschaftsräume, Telefon, Radio/TV, Aufzüge, Haustechnik/Heizung, Zugang zur Einrichtung, Außenbereich.

2. Organisation

Bewohnerbezogene Organisation, mitarbeiterbezogene Organisation, Einarbeitung und Fortbildung, allg. Rahmenbedingungen, Qualitätsentwicklung und -sicherung, Beschwerdemanagement, Dienstleistungsvisite, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge.

3. Pflege

Leitlinien, Dokumentationssystem, Pflegeprozess und Pflegeplanung, Ernährungssituation, Dekubitusprophylaxe, Sturzprävention, Wundmanagement, Kontinenzsituation, Mobilität/Immobilität, Medikamentenmanagement, Dienstübergabe, Informationsprozesse, Mitarbeiterkompetenz, Versorgung von Menschen mit Demenz.

4. Soziale Betreuung

Zielsetzungen, Mitarbeiterstruktur, Einzelfallhilfen, Gruppenangebote, Veranstaltungen und Aktivitäten, Angehörigenarbeit, ehrenamtliche Mitarbeiter, Heimbeirat/Heimfürsprecher.

5. Hauswirtschaft

Zielsetzungen, Mahlzeitenversorgung, Hausreinigung, Wäscheversorgung, Haustechnik.

Insgesamt sind rund 370 Fragestellungen zu bearbeiten. Dieser Selbstbewertungsprozess ist als wichtigster Teil des IQD-Verfahrens zu bezeichnen. Die Erfahrung zeigt, daß in dieser Phase in der Regel vorhandene Defizite der Einrichtung erkannt werden und Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu beseitigen. Veränderungen oder Verbesserungen werden im Konsens im Qualitätszirkel verabschiedet und in der Mitarbeiterversammlung vorgestellt, was die Akzeptanz durch die Mitarbeiter deutlich steigert, weil sie sich mit den angestrebten Qualitätsverbesserungsmaßnahmen identifizieren können.

Befragungen

Die anonymen Bewohner- bzw. Mitarbeiterbefragungen werden im weiteren Verlauf des Verfahrens nach den Vorgaben des IQD durchgeführt. Bei der Bewohnerbefragung, in die auch die Angehörigen einbezogen werden können, wird empfohlen, diese, wenn möglich, über den Heimbeirat oder Heimfürsprecher zu organisieren. Die Mitarbeiterbefragung könnte von der Mitarbeitervertretung organisiert werden.

Begehung und Auswertung

Sind die Unterlagen (Bestandsbögen, Fragebögen zur Struktur- und Prozessqualität, Bewohner- und Mitarbeiterbefragung) vollständig beim Institut eingereicht und dort ausgewertet, erfolgt eine Begehung der Pflegeeinrichtung durch Gutachter des IQD, wobei mindestens ein Gutachter über die Qualifikation als examinierte Pflegefachkraft (PDL), Berufserfahrung in leitender Position und eine Ausbildung im Qualitätsmanagement verfügt. Außerdem legen wir großen Wert auf soziale Kompetenz unserer Gutachter. Im Rahmen der Begehung erfolgt die genaue Prüfung der in den Fragebögen gemachten Angaben, gegebenenfalls unter Vorlage von ergänzenden Unterlagen. Ermöglicht durch die Vorlage von Einverständniserklärungen der Bewohner werden nach dem Zufallsprinzip Pflegedokumentationen einschließlich der Pflegeplanung geprüft sowie die betreffenden Bewohner befragt und deren Pflegezustand begutachtet. Auch in die Dienstpläne wird Einblick genommen, um zu prüfen, ob in der Pflege eine adäquate Fachkraftbesetzung rund um die Uhr gewährleistet ist. Eine Besichtigung der Räumlichkeiten schließt die Begehung ab.

Die Einrichtung erhält einen detaillierten und praxisbezogenen Prüfbericht, der das Management bei der Umsetzung weiterer Qualitätsverbesserungen unterstützt.

Sind die definierten Punktzahlen erreicht und alle anderen Voraussetzungen erfüllt, wird das Qualitätssiegel für Pflegeheime verliehen.

Das Qualitätssiegel hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Danach muß, wenn gewünscht, ein erneutes Prüfverfahren durchgeführt werden.

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