
Die Bewertung eines ambulanten Dienstes mit dem Ziel, das Qualitätssiegel zu erhalten, erfolgt für festgelegte Bereiche:
Diese Bereiche werden nach räumlichen, sächlichen und personellen Qualitätskriterien beurteilt, die sich zum einen an den Bedürfnissen der Kunden orientieren und zum anderen aus den Gesetzestexten und allgemeinen Verordnungen herleiten.
Durch ein zweistufiges Verfahren werden erstens objektive Merkmale geprüft und zweitens durch eine Kunden-, Angehörigen- und Mitarbeiterbefragung subjektive Daten erfasst, die für die Einschätzung von Qualität als äußerst wichtig erachtet werden.
Das Qualitätssiegel kann deshalb als wertvolles Instrument im Zusammenhang mit Qualitätssicherungsmaßnahmen, in deren Mittelpunkt die Zufriedenheit der Kunden steht, betrachtet werden. Das Verfahren gewährleistet eine Überprüfung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.
Die im Qualitätssiegel formulierten Qualitätsanforderungen entsprechen den Maßstäben und Grundsätzen gem. § 113 SGB XI zur Qualität und Qualitätssicherung.
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