Qualitätssiegel für ambulante Dienste

Die Bewertung eines ambulanten Dienstes mit dem Ziel, das Qualitätssiegel zu erhalten, erfolgt für festgelegte Bereiche:

  • Geschäftsstelle
  • Organisation
  • Pflege
  • Hauswirtschaft
  • Schnittstelle Hauswirtschaft/Pflege

Diese Bereiche werden nach räumlichen, sächlichen und personellen Qualitätskriterien beurteilt, die sich zum einen an den Bedürfnissen der Kunden orientieren und zum anderen aus den Gesetzestexten und allgemeinen Verordnungen herleiten.

Durch ein zweistufiges Verfahren werden erstens objektive Merkmale geprüft und zweitens durch eine Kunden-, Angehörigen- und Mitarbeiterbefragung subjektive Daten erfasst, die für die Einschätzung von Qualität als äußerst wichtig erachtet werden.
Das Qualitätssiegel kann deshalb als wertvolles Instrument im Zusammenhang mit Qualitätssicherungsmaßnahmen, in deren Mittelpunkt die Zufriedenheit der Kunden steht, betrachtet werden. Das Verfahren gewährleistet eine Überprüfung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.

Die im Qualitätssiegel formulierten Qualitätsanforderungen entsprechen den Grundsätzen und Maßstäben des § 80 SGB XI zur Qualität und Qualitätssicherung.
Den Qualitätsanforderungen liegen Leitgedanken zugrunde wie z.B.

  • Unterstützung und Förderung der vorhandenen geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Ressourcen der Kunden.
  • Vorhaltung von Dienstleistungen für die individuellen Bedürfnisse der Kunden und Angehörigen.
  • Schutz der Privatsphäre sowohl im räumlichen als auch sächlichen Bezug (z.B. Datenschutz).
  • Erfüllung sozialer und seelischer Bedürfnisse. Aufbau von Vertrauensbeziehungen zwischen Mitarbeitern und Kunden/Angehörigen.
  • Förderung, Unterstützung und Erhaltung sozialer Netzwerke.
  • Gewährleistung einer adäquaten pflegerischen Versorgung durch soziale und fachliche Kompetenz der Mitarbeiter.
  • Vorhaltung entsprechender Dienstleistungen, transparenter organisatorischer und personeller Strukturen und Ressourcen, Betonung von Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen. Schonender und kritisch - reflektierender Einsatz der vorhandenen Ressourcen.
  • Einhaltung und Anwendung von Hygienevorschriften zur Förderung der Gesundheit und Vermeidung von Krankheit.
  • Wahrung der Individualität bei maximaler Berücksichtigung von Selbstbestimmung.
  • Keine Bevormundung
  • Akzeptanz der Kundenwünsche
  • Angebot von Wahlmöglichkeiten

Aus diesen Leitgedanken wurden die Qualitätsanforderungen zu den einzelnen Prüfbereichen abgeleitet.

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