Das Qualitätssiegel für Tagespflege wurde im Jahr 2007 neu entwickelt und ist an den Inhalten der Qualitätsvereinbarung gemäß § 80 SGB XI ausgerichtet, jedoch wesentlich umfassender.
Beim Verfahren wurde auf die bewährte Systematik des IQD zurückgegriffen, die seit Jahren erfolgreich bei der Zertifizierung von Pflegeheimen und ambulanten Diensten eingesetzt wird.
Als ein Bestandteil von Qualitätsmanagement soll das IQD-Verfahren zum Qualitätssiegel für Tagespflege Anstoß für weiterführende interne Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung sein. Es gibt mit einem umfangreichen Fragenkatalog im Handbuch zum Qualitätssiegel für Tagespflege ein Raster vor, mit dessen Hilfe Schritt für Schritt einzelne Prozesse in der Pflegeeinrichtung weiterentwickelt werden können.
Mit der Bearbeitung des Fragenkatalogs wird die Pflegeeinrichtung unterstützt, vorhandene Schwachstellen aufzudecken. Die Mitarbeiter werden motiviert, den Prozess einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung zu beginnen bzw. fortzusetzen. Damit leistet das Qualitätssiegel einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Vorgaben der von allen Trägerverbänden geschlossenen Qualitätsvereinbarung nach § 80 SGB XI.
Die Bewertung einer Einrichtung mit dem Ziel, das Qualitätssiegel zu erhalten, erfolgt für festgelegte Bereiche:
Diese Bereiche werden nach räumlichen, sächlichen und personellen Qualitätskriterien beurteilt, welche sich zum einen an den Bedürfnissen der Tagespflegegäste orientieren und sich zum anderen aus den Gesetzestexten und Verordnungen ableiten.
Durch ein zweistufiges Verfahren werden erstens objektive Merkmale geprüft und zweitens – durch eine Befragung der Tagespflegegäste und einer Mitarbeiterbefragung – subjektive Daten erfasst, die für die Einschätzung von Qualität als äußerst wichtig erachtet werden. Das Qualitätssiegel kann deshalb als wertvolles Werkzeug im Zusammenhang mit Qualitätssicherungsmaßnahmen, in deren Mittelpunkt die Zufriedenheit der Tagespflegegäste und der Angehörigen steht, betrachtet werden.
Auf der Grundlage definierter Leitgedanken ist es möglich, eine Überprüfung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in einer Einrichtung durchzuführen.
Diese vom IQD formulierten Leitgedanken entsprechen den Zielsetzungen und Maßstäben des § 80 SGB XI zur Qualität und Qualitätssicherung. Die Leitgedanken drücken die vom Bewohner oder dessen Angehörigen geforderte Qualität eines Pflegeheimes aus. Dabei werden Aspekte der Selbstständigkeit und Privatsphäre ebenso berücksichtigt wie Ansprüche an ein hohes Pflege- und Betreuungsniveau.
