Die Bewertung einer Einrichtung mit dem Ziel, das Qualitätssiegel zu erhalten, erfolgt für folgende Bereiche:
Diese Bereiche werden nach räumlichen, sächlichen und personellen Qualitätskriterien beurteilt, die sich zum einen an den Bedürfnissen der Bewohner orientieren und zum anderen aus den Gesetzestexten und Verordnungen herleiten.
Durch ein zweistufiges Verfahren werden erstens objektive Merkmale geprüft und zweitens - durch eine Bewohner- und Mitarbeiterbefragung - subjektive Daten erfaßt, die für die Einschätzung von Qualität als äußerst wichtig erachtet werden.
Das Qualitätssiegel kann deshalb als wertvolles Instrument im Zusammenhang mit Qualitätssicherungsmaßnahmen, in deren Mittelpunkt die Zufriedenheit der Bewohner und der Mitarbeiter steht, betrachtet werden.
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