Qualitätskriterien "Organisation"

Teil 3  Struktur- und Prozessqualität                                                    2. Organisation

 

2.2 Kosten-, Vertrags- und Leistungstransparenz

Qualitätsanforderung: Die Kunden werden über die Leistungen des ambulanten Dienstes  und deren Kosten informiert. Wird ein Leistungsverhältnis begründet, dient der Vertrag der Rechtssicherheit beider Vertragspartner. Der Vertrag wird den Entwicklungen im Leistungsprozess angepasst.

 

 

 

  tz

  tw

  tn

  8.

Wird mit den Kunden ein schriftlicher Pflegevertrag nach § 120 SGB XI über die zu erbringenden pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen geschlossen?

 

   O

 

   O

   O

  Ak

  9.

Wird der Vertrag in der Regel vor oder zumindest zeitnah nach Leistungsbeginn unterzeichnet?

 

   O

  (2)

   O

   O

 10.

Wird durch den ambulanten Dienst vor Vertragsbeginn ein Kostenvoranschlag über die voraussichtlich entstehenden Kosten erstellt? (T29)

 

   O

  (4)

   O

   O

 11.

Ist der Kostenvoranschlag Anlage des Vertrages?

 

   O

  (2)

   O

   O

 12.

Stimmt die Rechnungsstellung mit dem Leistungsnachweis und der dazu geltenden Preisliste überein?

 

   O

  (4)

   O

   O

 13.

Werden dem Kunden Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf eine Rechnung genannt?

 

   O

  (2)

   O

   O

 14.

Werden bei längerfristigen Leistungsänderungen die Kosten mit den Kunden neu veranschlagt und neu vereinbart?

 

   O

  (4)

   O

   O

 15.

Sind die Mitarbeiter über die Inhalte der Leistungsmodule informiert?

 

   O

  (4)

   O

   O

 16.

Sind die Mitarbeiter darüber informiert, dass Leistungsänderungen vertragsrechtlich relevant und kostenrelevant sind?

 

   O

  (2)

   O

   O

   tz = trifft zu     tw = trifft teilweise zu     tn = trifft nicht zu     Ak = Ausschlusskriterium

 

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