Qualitätskriterien "Milieugestaltung"

   Teil 2  Struktur- und Prozessqualität                                1.  Milieugestaltung

Qualitätsanforderung: Die Konzeption zur Betreuung von Menschen mit Demenz soll sich in den baulichen Gegebenheiten wiederfinden. Die Räumlichkeiten sollen durch wohnliche und anregende Gestaltung die Orientierung/Wiedererkennung erleichtern. Dem Bewegungsdrang der Bewohner ist Rechnung zu tragen.

 

 

tz

tw

tn

 

Beleuchtung in Fluren und Aufenthaltsräumen

 

 

 

12.

Ist die Beleuchtung hell und blendfrei bzw. indirekt?

  

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(4)

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13.

Ist gewährleistet, dass die Beleuchtung so wenig wie möglich  Schatten wirft?

  

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(4)

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14.

Beträgt die Leuchtstärke zwischen 350 und 500 Lux?

  

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(4)

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15.

Ist gewährleistet, dass nachts im Flur die Beleuchtung sich automatisch langsam einschaltet, wenn der Bewohner sein Zimmer verlässt oder gibt es eine Nachtbeleuchtung, die dauerhaft eingeschaltet ist?

  

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(2)

 

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Gemeinschaftsräume/Wohnbereich

 

 

 

16.

Verfügt jeder Wohnbereich über einen eigenen Gemeinschaftsraum?

 

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(4)

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17.

Gibt es einen Snoezelen-Raum oder ist Snoezelen im Bewohnerzimmer mittels eines mobilen Snoezelen-Wagens möglich?

 

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(2)

 

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18.

Sind die Aufenthaltsräume alltagsorientiert gestaltet?

Wenn ja, als/mit:

  • entsprechend gestaltetes Wohnzimmer/Wohnecke
  • Küche/Wohnküche
  • Kuscheltiere, Puppen, Kissen
  • Werkbank, Beschäftigungsecke o.ä.
  • z.B. Nähkorb, Stricksachen, Schuhputzbox, etc.

  • ......................................................................

  • ......................................................................

 

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(4)

 

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            tz= trifft zu,     tw = trifft teilweise zu,      tn= trifft nicht zu

 

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