Teil 3 Struktur- und Prozessqualität 4. Hauswirtschaft | ||||
4.2 Dokumentationssystem und Leistungsprozess Qualitätsanforderung: Die Dokumentation der Leistungen und des Leistungsprozesses ist Voraussetzung für eine individuelle, angemessene, strukturierte und nachvollziehbare hauswirt-schaftliche Versorgung der Kunden.
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| tz | tw | tn |
7. | Hat der ambulante Dienst für hauswirtschaftliche Leistungen ein standardisiertes Dokumentationssystem?
| O
| O | O Ak |
8. | Wird sichergestellt, dass hauswirtschaftliche Leistungen sachgerecht geplant, erbracht und dokumentiert werden?
| O (4) | O | O |
9. | Sind die Mitarbeiter in die Führung der Dokumentation eingewiesen?
| O (4) | O | O |
10. | Werden Entwicklungen im Rahmen des Leistungsprozesses dokumentiert?
| O (2) | O | O |
11. | Werden erbrachte Leistungen für die Kunden nachvollziehbar erfasst?
| O (4) | O | O |
12. | Werden Fähigkeiten/Ressourcen und die Wünsche nach Mitwirkung der Kunden bei der Planung und Leistungserbringung berücksichtigt?
| O (4) | O | O |
13. | Wird die Dokumentation von den handelnden Mitarbeitern so geführt, dass der aktuelle Stand des Leistungsprozesses jederzeit nachvollziehbar ist?
| O (4) | O | O |
14. | Werden erbrachte Leistungen während des Hausbesuches mit Handzeichen im Dokumentationssystem bestätigt?
| O (4) | O | O |
15. | Werden Leistungsnachweise gegenüber den Kostenträgern so geführt, dass erkennbar ist, welche Leistungen durch welche Mitarbeiter mit welcher Qualifikation erbracht wurden?
| O (4) | O | O |
tz = trifft zu tw = trifft teilweise zu tn = trifft nicht zu Ak = Ausschlusskriterium | ||||
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