Qualitätskriterien "Hauswirtschaft"

Teil 3  Struktur- und Prozessqualität                                                 4. Hauswirtschaft

 

4.2 Dokumentationssystem und Leistungsprozess

Qualitätsanforderung: Die Dokumentation der Leistungen und des Leistungsprozesses ist Voraussetzung für eine  individuelle, angemessene, strukturierte und nachvollziehbare hauswirt-schaftliche Versorgung der Kunden.

  

 

 

tz

tw

tn

  7.

Hat der ambulante Dienst für hauswirtschaftliche Leistungen ein standardisiertes Dokumentationssystem?

 

   O

 

   O

   O

  Ak

  8.

Wird sichergestellt, dass hauswirtschaftliche Leistungen sachgerecht geplant, erbracht und dokumentiert werden?

 

   O

  (4)

   O

   O

  9.

Sind die Mitarbeiter in die Führung der Dokumentation eingewiesen?

 

   O

  (4)

   O

   O

 10.

Werden Entwicklungen im Rahmen des Leistungsprozesses dokumentiert?

 

   O

  (2)

   O

   O

 11.

Werden erbrachte Leistungen für die Kunden nachvollziehbar erfasst?

 

   O

  (4)

   O

   O

 12.

Werden Fähigkeiten/Ressourcen und die Wünsche nach Mitwirkung der Kunden bei der Planung und Leistungserbringung berücksichtigt?

 

   O

  (4)

   O

   O

 13.

Wird die Dokumentation von den handelnden Mitarbeitern so geführt, dass der aktuelle Stand des Leistungsprozesses jederzeit nachvollziehbar ist?

 

   O

  (4)

   O

   O

 14.

Werden erbrachte Leistungen während des Hausbesuches mit Handzeichen im Dokumentationssystem bestätigt?

 

   O

  (4)

   O

   O

 15.

Werden Leistungsnachweise gegenüber den Kostenträgern so geführt, dass erkennbar ist, welche Leistungen durch welche Mitarbeiter mit welcher Qualifikation erbracht wurden?

 

   O

  (4)

   O

   O

   tz = trifft zu     tw = trifft teilweise zu     tn = trifft nicht zu     Ak = Ausschlusskriterium

 

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