Teil 3 Struktur- und Prozessqualität 1. Geschäftsstelle | ||||
1.3 Erreichbarkeit Qualitätsanforderung: Die kontinuierliche Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit zu Bürozeiten und im Bereich der pflegerischen Leistungen rund um die Uhr ist hergestellt; dies dient dem Sicherheitsbedürfnis der Kunden.
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| tz | tw | tn |
15. | Wird die ständige Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des ambulanten Dienstes im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen sichergestellt? (T37)
| O
|
| O Ak |
16. | Ist der ambulante Dienst rund um die Uhr unter ein und derselben Rufnummer erreichbar?
ODER
| O (4) |
| O |
17. | Wenn es nicht zutrifft, werden die Kunden über die weiteren Rufnummern (Kooperationspartner etc.) informiert?
| O (4) |
| O |
18. | Werden Mitarbeiter, die mit Kommunikationsmitteln (Fax, Telefon, Anrufbeantworter, E-Mail, Handy etc.) arbeiten, nachweislich in deren Handhabung und Bedienung eingeführt, z.B. im Rahmen der Checkliste zur Einarbeitung?
| O (2) |
| O |
tz = trifft zu tw = trifft teilweise zu tn = trifft nicht zu Ak = Ausschlusskriterium | ||||
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