Qualitätskriterien "Gebäude"

  Teil 3  Struktur- und Prozessqualität                                                    1. Gebäude

   

Qualitätsanforderung: Die bauliche Ausstattung des Hauses sowohl im Bewohnerzimmer als auch im Sanitärbereich, in den Funktions- und Gemeinschaftsräumen und auf den Verkehrsflächen soll eine größtmögliche Selbstständigkeit der Bewohner bei gleichzeitig hohen Ansprüchen an Sicherheitskriterien gewährleisten. Vorhandene Kompetenzen und Fähigkeiten der Bewohner sollen durch die baulichen Vorgaben unterstützt und gefördert werden.

    

 

 

  tz

  tw

  tn

 

  

Gemeinschaftsräume

 

 

 

 51.

Gibt es einen Aufenthaltsbereich in jedem Wohnbereich?

  

   O

  (2)

 

   O

 52.

Gibt es mindestens einen Raum für alle Bewohner zur gemeinsamen Nutzung?          

   

   O

  (2)

 

   O

 53.

Wirken die Bewohner an der Gestaltung der Gemeinschaftsräume mit? (T57)

   

   O

  (2)

   O

   O

 54.

Sind die Gemeinschaftsräume und auch Flure ansprechend gestaltet/dekoriert?

   

   O

  (4)

   O

   O

 55.

Gibt es Räume für Einzel- oder Gruppenaktivitäten?

     

   O

  (2)

 

   O

 

  

Struktur für Bewohner mit gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen

 

 

 

 56.

Sind zielgruppengerichtete Bewegungs- und Aufenthaltsbereiche vorhanden (auch nachts)? (T40)

   

   O

  (4)

 

   O

 57.

Sind gesicherte Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien vorhanden? (T41)

    

   O

  (4)

 

   O

 58.

Gibt es eine identifikationserleichternde Milieugestaltung in Zimmern und Aufenthaltsräumen? (T42)

   

   O

  (4)

   O

   O

 59.

Wird mit individuellen Orientierungshilfen z.B. Fotos, gearbeitet? (T43)

   

   O

  (4)

   O

   O

         tz = trifft zu    tw = trifft teilweise zu    tn = trifft nicht zu    Ak = Ausschlusskriterium

 

  zurück zu "Auszug aus dem Handbuch"